Seit dem 1. Oktober 2025 ist die neue ÖNORM Z 1020:2025 in Kraft – und sie bringt einige wichtige Änderungen für Betriebe und Baustellen mit sich. Falls Sie sich fragen, ob Ihr Erste-Hilfe-Koffer noch den aktuellen Standards entspricht oder was Sie jetzt beachten müssen, sind Sie hier richtig.
Die gute Nachricht vorab: Bestehende Kästen können nachgerüstet werden! Sie müssen nicht sofort alles neu kaufen, aber sowohl der Inhalt als auch der Behälter müssen am Ende der Norm entsprechen.
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Die größte Neuerung? Keine Unterscheidung mehr zwischen Typ 1 und Typ 2! Die neue Norm vereinfacht das System erheblich – es gibt jetzt nur noch einen einheitlichen Erste-Hilfe-Koffer. Dieser entspricht in etwa dem bisherigen Typ-2-Koffer, sowohl in der Größe als auch beim Inhalt.
Das macht die Beschaffung und Wartung deutlich einfacher. Keine langen Überlegungen mehr, welcher Typ für welchen Betrieb geeignet ist – ein System für alle Einsatzbereiche.

Bild: 🧰 Typ 1 lt. ÖNORM Z 1020 – Kunststoff, orange
Die neue ÖNORM definiert klare technische Vorgaben für den Behälter selbst:
Mindestvolumen: 12 Liter – das ist Pflicht, nicht Kür
Bauweise: Der Koffer muss:
Die Inhalte wurden an die aktuellen medizinischen Standards angepasst. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
Neu im Koffer:
Angepasste Mengen:
Einige bisherige Bestandteile wurden in der Anzahl reduziert oder präziser definiert, um Platz für die neuen Komponenten zu schaffen.
Wichtig: Alle Inhalte müssen dem Medizinproduktegesetz entsprechen. Das bedeutet, Sie können nicht einfach irgendwelche Verbandmaterialien verwenden.
📍 Anzahl und Platzierung: Flexibler als bisher
Die starre Regel "ein Koffer pro X Mitarbeiter" gibt es in dieser Form nicht mehr. Stattdessen richtet sich die Anzahl nach:
Das macht besonders bei weitläufigen Betrieben oder Baustellen Sinn. Manchmal brauchen Sie mehr Koffer als die Mindestanzahl, manchmal reichen weniger – wichtig ist die praktische Erreichbarkeit.
Sie müssen nicht alles wegwerfen! Bestehende Erste-Hilfe-Koffer können nachgerüstet werden – aber sowohl Behälter als auch Inhalt müssen am Ende der neuen Norm entsprechen.
Für den Behälter prüfen Sie:
Für den Inhalt gilt:
Ergänzungssets helfen dabei, bestehende Koffer mit den neuen Komponenten zu vervollständigen. Achten Sie dabei auf die Verfallsdaten – alles muss aktuell sein.
Die neue Norm verlangt eine klare Kennzeichnung des Erste-Hilfe-Koffers:
Sichtbar angebracht:
Diese Informationen müssen auch im Stress schnell erkennbar sein. Am besten laminiert oder in wetterfesten Hüllen befestigen.
Die gute Nachricht: Sie haben Zeit für die Umstellung! Die Übergangsfrist läuft bis zum 1. Oktober 2027. Das bedeutet:
Bestandsaufnahme machen:
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren:
Die neue Norm orientiert sich stärker an der individuellen Gefährdungsbeurteilung. Überprüfen Sie, ob Ihre aktuelle Einschätzung noch passt.
Mitarbeiter informieren:
Teilen Sie Ihren Teams mit, wo sich die Erste-Hilfe-Koffer befinden und was sich geändert hat.
Die neue ÖNORM Z 1020:2025 macht vieles einfacher – ein Koffer-Typ statt zwei, flexible Platzierung nach Bedarf, praktische Nachrüstung möglich. Aber sie wird auch konkreter bei den technischen Anforderungen und der Dokumentation.
Die zwei Jahre Übergangsfrist geben Ihnen genug Zeit für eine durchdachte Umstellung. Nutzen Sie sie, um nicht nur normkonform zu werden, sondern die Erste-Hilfe-Ausstattung in Ihrem Betrieb insgesamt zu optimieren.
Bei Fragen zur neuen Norm oder zur Ausstattung Ihrer Erste-Hilfe-Koffer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Als Spezialist für medizinische Ausstattung begleiten wir Sie durch die Umstellung – von der Bestandsaufnahme bis zur vollständigen Normkonformität.
Sie benötigen Unterstützung bei der Umstellung oder haben Fragen zur neuen ÖNORM Z 1020:2025? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne bei der optimalen Ausstattung Ihrer Erste-Hilfe-Koffer.