Aktuelles & Aktionen

ÖNorm Z1020:2025 alles NEU - jetzt zum Nachlesen.

Die neue ÖNORM Z 1020:2025 – Was ändert sich bei Erste-Hilfe-Koffern in Betrieben und auf Baustellen?

 

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die neue ÖNORM Z 1020:2025 in Kraft – und sie bringt einige wichtige Änderungen für Betriebe und Baustellen mit sich. Falls Sie sich fragen, ob Ihr Erste-Hilfe-Koffer noch den aktuellen Standards entspricht oder was Sie jetzt beachten müssen, sind Sie hier richtig.

 

Die gute Nachricht vorab: Bestehende Kästen können nachgerüstet werden! Sie müssen nicht sofort alles neu kaufen, aber sowohl der Inhalt als auch der Behälter müssen am Ende der Norm entsprechen.

Wir bieten Ihnen ein innovatives und einzigartiges Farbeli



 

🔄 Schluss mit der Typ-Verwirrung: Ein Koffer für alle

 

Die größte Neuerung? Keine Unterscheidung mehr zwischen Typ 1 und Typ 2! Die neue Norm vereinfacht das System erheblich – es gibt jetzt nur noch einen einheitlichen Erste-Hilfe-Koffer. Dieser entspricht in etwa dem bisherigen Typ-2-Koffer, sowohl in der Größe als auch beim Inhalt.

Das macht die Beschaffung und Wartung deutlich einfacher. Keine langen Überlegungen mehr, welcher Typ für welchen Betrieb geeignet ist – ein System für alle Einsatzbereiche.

Erste Hilfe-Koffer Typ 1 – Kunststoff, orange
Bild: 🧰 Typ 1 lt. ÖNORM Z 1020 – Kunststoff, orange

📦 Technische Anforderungen: Was der Koffer können muss

Die neue ÖNORM definiert klare technische Vorgaben für den Behälter selbst:

Mindestvolumen: 12 Liter – das ist Pflicht, nicht Kür

Bauweise: Der Koffer muss:

  • Staubdicht sein (wichtig gerade auf Baustellen)

  • Leicht tragbar sein (ergonomische Griffe)

  • Einfach zu öffnen sein (auch unter Stress)

  • Mit einer Plombier-Vorrichtung ausgestattet sein

  • Die Plombierung ist besonders wichtig, weil sie zeigt, ob der Koffer seit der letzten Überprüfung geöffnet wurde. Das Prüfintervall darf dabei maximal ein Jahr betragen.

🏥 Neue Inhalte: Was jetzt dazugehört

Die Inhalte wurden an die aktuellen medizinischen Standards angepasst. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

Neu im Koffer:

  • FFP2-Masken – nach Corona sind sie Standard geworden

  • Desinfektionstücher für Hände und Flächen

  • Kältekompressen für sofortige Erste Hilfe bei Prellungen

  • Alu-Verbandtuch (40×60 cm) für größere Verletzungen

  •  

Angepasste Mengen:
Einige bisherige Bestandteile wurden in der Anzahl reduziert oder präziser definiert, um Platz für die neuen Komponenten zu schaffen.

Wichtig: Alle Inhalte müssen dem Medizinproduktegesetz entsprechen. Das bedeutet, Sie können nicht einfach irgendwelche Verbandmaterialien verwenden.

📍 Anzahl und Platzierung: Flexibler als bisher

Die starre Regel "ein Koffer pro X Mitarbeiter" gibt es in dieser Form nicht mehr. Stattdessen richtet sich die Anzahl nach:

  • Mitarbeiterzahl (Richtwert: mindestens ein Koffer pro 25 Personen)

  • Gefahrenpotential der Arbeitsstätte

  • Erreichbarkeit – entscheidend ist, dass überall innerhalb von 3 Minuten Hilfe geleistet werden kann

  •  

Das macht besonders bei weitläufigen Betrieben oder Baustellen Sinn. Manchmal brauchen Sie mehr Koffer als die Mindestanzahl, manchmal reichen weniger – wichtig ist die praktische Erreichbarkeit.

🔧 Nachrüstung bestehender Kästen: So geht's

Sie müssen nicht alles wegwerfen! Bestehende Erste-Hilfe-Koffer können nachgerüstet werden – aber sowohl Behälter als auch Inhalt müssen am Ende der neuen Norm entsprechen.

Für den Behälter prüfen Sie:

  • Hat er mindestens 12 Liter Volumen?
  • Ist er staubdicht?
  • Funktioniert die Plombier-Vorrichtung?
  • Sind die Griffe ergonomisch und stabil

Für den Inhalt gilt:

Ergänzungssets helfen dabei, bestehende Koffer mit den neuen Komponenten zu vervollständigen. Achten Sie dabei auf die Verfallsdaten – alles muss aktuell sein.

📋 Kennzeichnung und Dokumentation: Was sichtbar sein muss

Die neue Norm verlangt eine klare Kennzeichnung des Erste-Hilfe-Koffers:

Sichtbar angebracht:

  • Wichtige Notrufnummern (112, betriebsinterne Nummern)

  • Inhaltsverzeichnis – zeigt auf einen Blick, was drin ist

  • Nachweise über regelmäßige Überprüfung – wann wurde das letzte Mal kontrolliert?

Diese Informationen müssen auch im Stress schnell erkennbar sein. Am besten laminiert oder in wetterfesten Hüllen befestigen.

⏰ Übergangsfrist: Zeit für die Umstellung

Die gute Nachricht: Sie haben Zeit für die Umstellung! Die Übergangsfrist läuft bis zum 1. Oktober 2027. Das bedeutet:

  • Bestehende Koffer mit Verfallsdatum nach dem 1. Oktober 2025 können weiterverwendet werden

  • Bei der nächsten fälligen Erneuerung sollten Sie auf die neue Norm umstellen

  • Neue Anschaffungen sollten bereits jetzt normkonform sein

  • Tipp: Nutzen Sie die Übergangszeit für eine systematische Bestandsaufnahme. Welche Koffer müssen wann ersetzt werden? Wo könnten zusätzliche Standorte sinnvoll sein?

💡 Praktische Tipps für die Umsetzung

Bestandsaufnahme machen:

  • Alle vorhandenen Erste-Hilfe-Koffer auflisten

  • Standorte bewerten: Sind sie in 3 Minuten erreichbar?

  • Verfallsdaten prüfen

Gefährdungsbeurteilung aktualisieren:
Die neue Norm orientiert sich stärker an der individuellen Gefährdungsbeurteilung. Überprüfen Sie, ob Ihre aktuelle Einschätzung noch passt.

Mitarbeiter informieren:
Teilen Sie Ihren Teams mit, wo sich die Erste-Hilfe-Koffer befinden und was sich geändert hat.

🎯 Fazit: Einfacher, aber nicht weniger wichtig

Die neue ÖNORM Z 1020:2025 macht vieles einfacher – ein Koffer-Typ statt zwei, flexible Platzierung nach Bedarf, praktische Nachrüstung möglich. Aber sie wird auch konkreter bei den technischen Anforderungen und der Dokumentation.

Die zwei Jahre Übergangsfrist geben Ihnen genug Zeit für eine durchdachte Umstellung. Nutzen Sie sie, um nicht nur normkonform zu werden, sondern die Erste-Hilfe-Ausstattung in Ihrem Betrieb insgesamt zu optimieren.

Bei Fragen zur neuen Norm oder zur Ausstattung Ihrer Erste-Hilfe-Koffer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Als Spezialist für medizinische Ausstattung begleiten wir Sie durch die Umstellung – von der Bestandsaufnahme bis zur vollständigen Normkonformität.

 

Sie benötigen Unterstützung bei der Umstellung oder haben Fragen zur neuen ÖNORM Z 1020:2025? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne bei der optimalen Ausstattung Ihrer Erste-Hilfe-Koffer.

 

 

 

 

 

 

 

 








zum Archiv
 

Lieferung & Zahlung

  • Netto-Mindestbestellwert € 40,00; darunter Mindermengenzuschlag € 10,00
  • Versandbedingung ab Werk; Versand- und Verpackungskosten gewichtsabhängig
  • Die Lieferung erfolgt per Botendienst; Abholung vor Ort nach Vereinbarung möglich
  • Unsere Zahlungsbedingungen bei Neukunden: Vorauskasse, Visa, Mastercard, Nachnahme; Stammkunden: Überweisung innerhalb 5 Tagen abzgl. 2% Skonto bzw. 10 Tage netto
  • Es gelten unsere AGB

Webshop

mastercard visa

Noch kein Online-Kunde?
Registrieren Sie sich für unseren Webshop.

Kontakt

RORACO GmbH
3031 Pressbaum, Josef-Perger-Straße 2
www.roraco.at
office@roraco.at
+43 1 3105868
+43 1 3103955